Im Falle einer Kündigung sollte ungeachtet der persönlichen Belastung schnell und nüchtern die rechtliche Lage in Betracht gezogen werden.
Abfindung
Abfindungen sollen einen Mitarbeiter dazu bewegen, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Doch dabei gilt es Steuerabgaben sowie die Auwirkungen auf Arbeitslosengeld und Krankenversicherung zu bedenken.
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Abmahnung
Wenn die Abmahnung auf dem Tisch liegt, ist der Schreck in der Regel groß. Doch nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt: Die Gerichte erteilen den Arbeitgebern strenge Auflagen.
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Änderungskündigung
Änderungskündigungen sind das letzte Mittel vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Oft sehen sich Unternehmen und Mitarbeiter vor Gericht wieder.
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Aufhebungsvertrag
Die Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag - vor allem, wenn es mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schnell gehen soll.
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Betriebsrat
Mitglieder des Betriebsrats unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser wirkt sogar noch über die aktive Ausübung des Amtes hinaus.
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Formale Bestimmungen
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen - und auch nachweislich dem Arbeitnehmer übermittelt werden. Kann der Arbeitgeber den Zugang des Kündigungsschreibens nicht beweisen, so besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort.
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Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
Um ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, können Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen. Doch einfach ist es für sie nicht, sich auf diese Art von einem Mitarbeiter zu trennen.
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Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Nicht nur der Arbeitgeber darf fristlos kündigen. Es gibt auch Situationen, in denen einem Mitarbeiter die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
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Gesetzliche Kündigungsfristen
Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind nur abhängig von der Betriebszugehörigkeit - das Alter des Betroffenen spielt dabei keine Rolle
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Inhaberwechsel
Bekommt ein Unternehmen einen neuen Inhaber, darf den Mitarbeitern nicht wegen dieses Betriebsübergangs gekündigt werden. Arbeitnehmer sollten sich dadurch aber nicht in falscher Sicherheit wiegen.
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Insolvenz
Wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, heißt es für Arbeitnehmer handeln, um ihre finanziellen Ansprüche zu retten.
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Kündigungsschutz
Gegen eine Kündigung kann der Betroffene innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen. Doch dieser Kündigungsschutz gilt nicht für alle Arbeitnehmer.
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Leistungsbeszogene Kündigung
Permanente Höchstleistung darf kein Arbeitgeber verlangen. Wenn vom Arbeitnehmer allerdings nur einen Bruchteil der üblichen Leistung erbringt, kann das eine Kündigung nach sich ziehen.
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Mutterschutz
Werdende und frischgebackene Mütter genießen einen grundsätzlichen Kündigungsschutz. Dieser kann sogar teilweise rückwirkend in Anspruch genommen werden.
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Probezeit
Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber das innerhalb weniger Tage kündigen. Dabei muss er keine Gründe angeben.
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Sozialauswahl
Ein Unternehmen darf betriebsbedingte Kündigungen nicht willkürlich aussprechen. Er muss nach sozialen Gesichtspunkten abwägen.
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Urlaub und Freistellung
Auch nach einer Kündigung darf ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen - zumindest meistens. Schlägt der Arbeitgeber eine Freistellung vor, ist Vorsicht angeraten.
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Weihnachtsgeld
Wer selbst kündigt oder gekündigt wird, muss eventuell auf das Weihnachtsgeld verzichten.
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(red, letzte Änderung Januar 2009 / Bild: dpa)