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Wer nach längerer Krankheit wieder in den Beruf zurückkehrt, kann auf Unterstützung bauen. Wir sagen, welche Möglichkeiten Sie haben.
So gibt es die Möglichkeit auf betriebliche Eingliederung. Der Erkrankte muss dabei nicht selbst aktiv werden: Sein Arbeitgeber übernimmt die Initiative, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen ist.
Reha-Manager helfen
So genannte Reha-Manager, Disability-Manager oder Eingliederungsmanager suchen dann gemeinsam mit dem Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, wie er seine Arbeitsunfähigkeit überwinden kann. Dabei wird auch über Leistungen oder Hilfen gesprochen, die einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegenwirken.
Die Diplom-Sozialarbeiterin Irmgard Henseler-Plum ist Disability-Managerin und Koordinatorin des Betrieblichen Eingliederungsmanagements an der Uniklinik Köln: "Unser Angebot ist freiwillig und vertraulich", berichtet sie.
Individuelle Lösungen
Zuerst werden die erkrankten Mitarbeiter zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dabei werden mögliche Unterstützungsmaßnahmen genauso thematisiert wie vorliegende Leistungseinschränkungen, Stärken und Qualifikationen. Es wird auch der Frage nachgegangen, wo und wie ein zukünftiger Arbeitseinsatz aussehen könnte.
Gemeinsam mit den Betroffenen sucht Henseler-Plum nach individuellen Lösungen. Sie ist behilflich, wenn Arbeitnehmer sich umschulen oder innerhalb des Betriebes versetzen lassen wollen. Sie steht den Mitarbeitern auch zur Seite, wenn es darum geht, ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsplatz umzuorganisieren oder Anträge von "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen.
Betriebliche Wiedereingliederung
"Wir vom betrieblichen Eingliederungsmanagement schauen auch auf das soziale Umfeld und helfen zum Beispiel allein erziehenden Müttern bei der Organisation der Kinderbetreuung", sagt sie. Dabei ist die Diplom-Sozialarbeiterin gut vernetzt und arbeitet mit regionalen und überregionalen Ansprechpartnern und Kostenträgern wie den Integrationsämtern oder der Deutschen Rentenversicherung zusammen.
Besteht für den Patienten Aussicht auf vollständige Genesung, gibt es für ihn die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung. Entsprechend seiner Belastungsfähigkeit kann der Beschäftigte dann stundenweise an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Stufenweise Eingliederung
Rolf Breuker vom Gesundheitsservice der Techniker Krankenkasse Bielefeld-Münster sagt: "Zuerst erstellt der behandelnde Arzt einen Eingliederungsplan, der den zeitlichen Umfang der Arbeit festlegt. In der Regel beginnen Arbeitnehmer mit zwei Arbeitsstunden am Tag. Das Arbeitspensum erhöht sich dann nach und nach bis zur vollen Stundenzahl." Diese stufenweise Wiedereingliederung darf maximal sechs Monate dauern.
In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig und erhält in der Regel kein Gehalt, sondern Krankengeld von seiner Krankenkasse. Wird ihm aber dennoch Gehalt bezahlt, wird dieses auf sein Krankengeld angerechnet.
Kein Rechtsanspruch
Übrigens ist die stufenweise Wiedereingliederung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber freiwillig. Alle Beteiligten müssen dieser Maßnahme zustimmen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Und nicht immer ist eine Wiedereingliederung möglich: "Bei psychischen Erkrankungen und Konflikten am Arbeitsplatz ist sie in der Regel nicht realisierbar", so Breuker. Die stufenweise Wiedereingliederung werde eher von Menschen mit physischen Erkrankungen oder Unfallopfern in Anspruch genommen.
Wenn Kündigung droht
Ein Problem bleibt trotzdem: Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der längerfristig krank ist, kündigen, wenn dieser aufgrund seiner Erkrankung den Pflichten nicht mehr nachkommen kann, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben.
Um sich vor so einer Kündigung zu schützen rät Martin Schafhausen, Frankfurter Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht: "Wenn Sie eine schwere Krankheit wie etwa Krebs haben, sollten Sie frühzeitig einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Denn ist der Antrag bewilligt, profitieren Sie vom Sonderkündigungsschutz."
Integrationsämter für Schwerbehinderte
Außerdem gewährt das für Schwerbehinderte zuständige Integrationsamt Zuschüsse. Zum Beispiel für Fort- und Weiterbildungen oder die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Es ist ebenfalls bei der beruflichen Wiedereingliederung behilflich.
Ansprechpartner, die weiterhelfen:
Die in Ihrem Betrieb zuständige Stelle für die betriebliche Eingliederung
Ihre Krankenkasse
Für Schwerbehinderte: die örtlichen Integrationsämter (www.integrationsaemter.de)
(Anja Schreiber, 2009 / Bild: James Steidl, Fotolia.com)