Man glaubt es kaum: Rund 73.000 gültige Tarifverträge gibt es in Deutschland. Da verliert man schnell den Überblick. Hilfe bieten Gewerkschaften oder spezialisierte Rechtsanwälte.
Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart, geht gleich in die Vollen und zäumt das Pferd von hinten auf: "Arbeitnehmer, die unter einen Tarifvertrag fallen, sollten ihn immer "von hinten" lesen, denn dort stehen die "richtig fiesen" Sachen, beispielsweise Ausschluss- oder Verfallsfristen."
Zum Beispiel: "Alle finanziellen Ansprüche der Parteien untereinander verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von X-Monaten geltend gemacht werden."
Achtung bei Verfallsfristen
Versäumt man diese Frist, ist der Anspruch futsch und das ist bitter. "Mit Fristen kennen sich die wenigsten Arbeitnehmer aus, häufig gehen sie etwa bei Lohnansprüchen von einer langen Verjährung aus." Die beträgt nach dem Bürgerlichen Gesetz Buch grundsätzlich und üblicherweise drei Jahre – sofern nichts anderes geregelt ist.
So kann es leicht sein, dass in einem Tarifvertrag steht: "Lohnansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht wurden."
6310 neue Tarifverträge 2009
Wenn dann Arbeitnehmer in die Kanzlei von Flämig kommen und ihr Leid klagen, muss sie ihnen leider sagen: "Sie sind zu spät dran." Deshalb ist es gut, sich vorher zu informieren, ob man überhaupt und falls ja, unter welchen Tarifvertrag fällt. Vor allem aber sollte man immer damit rechnen, dass es kurze Verfallfristen geben kann und Ansprüche schnell geltend gemacht werden müssen.
"Allein im vergangenen Jahr wurden 6310 Tarifverträge neu abgeschlossen", sagt Dr. Reinhard Bispinck, Tarifexperte am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Durchschnittlich kamen in den vergangen Jahren zwischen 6000 und 7000 Tarifverträge jährlich neu hinzu, meist wurden bestehende durch aktuelle ersetzt oder es waren tatsächlich neue.
61 Prozent der Beschäftigten haben einen Tarifvertrag
Insgesamt gibt es derzeit rund 73.000 gültige Tarifverträge in Deutschland unterschiedlichster Arten. Manteltarifverträge regeln Dinge wie Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung; Rahmentarifverträge etwa Lohn- und Gehaltsgruppen; in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen schließlich steht in Tabellen, was in einer bestimmten Lohngruppe bezahlt wird. Diese Verträge werden meist jährlich oder im Zweijahresrhythmus verhandelt. Neben den sogenannten Flächentarifverträgen, die für ganze Branchen gelten, gibt es Haus- oder Firmentarifverträge, wie sie beispielsweise der Volkswagen-Konzern hat.
"Von den rund 38 Millionen Beschäftigten in Deutschland werden etwa 23 Millionen, das sind 61 Prozent, von Tarifverträgen erfasst", so Bispinck. Davon gut die Hälfte durch Flächentarifverträge – die gelten für bestimmte Branchen, etwa den Metallbereich – knapp ein Zehntel fällt unter die Bestimmungen von Haustarifverträgen. Tarifverträge der großen Industriebranchen dienen häufig als Orientierung. Dazu Bispinck: "In einer Lohnrunde orientieren sich die kleineren Branchen häufig an den Abschlüssen in der Metall- oder Chemischen-Industrie sowie dem öffentlichen Dienst."
Qualitative Regelungen
Manche Tarifverträge beinhalten qualitativ neue Regelungen, die dann auch für andere Branchen von Interesse sind. Ein aktuelles Beispiel ist der im Frühjahr abgeschlossene Tarifvertrag "Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie". Danach kann im Falle schlechter Auftragslage in den Unternehmen die Arbeitszeit auf wöchentlich 26 Stunden reduziert werden, um Entlassungen zu vermeiden.
Das ist sozusagen eine tariflich vereinbarte Kurzarbeit. Ähnlichen Orientierungscharakter hat der Tarifvertrag der chemischen Industrie zur Demografie. "Er gibt den Unternehmen und den Betriebsräten Instrumente an die Hand, um die Herausforderung alternder Belegschaften zu bewältigen", sagt Bispinck.
Für wen gilt ein Tarifvertrag?
Wer aber fällt unter einen Tarifvertrag, für wen hat er Gültigkeit? Zunächst: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen tarifgebunden sein. Das heißt für den Arbeitgeber: er muss dem tarifabschließenden Arbeitgeberverband angehören, der Arbeitnehmer der tarifabschließenden Gewerkschaft. Dann fallen alle abhängig Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie nun Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben, unter den Tarifvertrag.
Über diesen Grundsatz hinaus gibt es noch eine ganze Reihe Ausnahmen, etwa wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. In diesem Fall gilt er wie ein Gesetz. Es kann aber auch sein, dass ein Tarifvertrag gilt, weil im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird. Dann fallen auch Arbeitnehmer unter den Tarifvertrag, die nicht in der Gewerkschaft sind oder Arbeitgeber, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören.
Außertariflich Beschäftigte
Ausgenommen von Tarifverträgen sind außertariflich Beschäftigte. Das sind Mitarbeiter, "deren Einkommen erheblich über den obersten Tarifeinkommen liegen". Erheblich bedeutet über 20 Prozent mehr. Diese Mitarbeiter verhandeln ihre Arbeitsverträge selbst, gesetzliche Vorgaben wie Mindesturlaub oder Arbeitszeiten werden dabei mit einbezogen.
"Besonders tollen Fachkräften oder grundsätzlich Führungskräften bieten Arbeitgeber einen außertariflichen Arbeitsvertrag an. Das bringt ihnen meist mehr Geld als nach Tarif, doch dafür wird auch verlangt, dass unentgeltlich Überstunden geleistet werden", so Flämig. Ob ein Arbeitnehmer nun einen Außertariflichen Vertrag annehmen sollte oder nicht, kann ihrer Meinung nach eine individuelle Karriereberatung klären.
Tarifmitarbeiter verdienen mehr
Tarifverträge sind nicht individuell. Die Rechtsanwältin beschreibt deren Zweck so: "Auf einen Schlag sollen die Arbeitsbedingungen für viele Arbeitnehmer vereinheitlicht werden. Das bringt Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Abhängige Beschäftigte heißen nicht ohne Grund so, sie sind nun mal abhängig und Tarifverträge schützen sie."
Bispinck räumt zudem mit einem Vorurteil auf: "Dass Tarifmitarbeiter weniger verdienen als ihre Kollegen ohne Tarifbindung ist eine Mär. Es ist genau umgekehrt." Mehrere Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung hätten gezeigt, dass Beschäftigte einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe mit Tarifbindung deutlich mehr verdienen als vergleichbare Beschäftigte ohne Tarifbindung, teilweise bis zu einem fünftel höher würde deren Löhne und Gehälter liegen. "Eine kollektive Interessensvertretung hat eine bessere Verhandlungsbasis als ein Einzelner", so seine Begründung.
Über Tarifverträge informieren
Seine beiden Tipps, wo sich Interessierte informieren können, welcher Tarifvertrag für sie gilt: "Am effektivsten ist es bei der Gewerkschaft, die für die Branche oder den Betrieb zuständig ist. Eine gute Orientierung bieten unsere Internetseiten, etwa www.tarifspiegel.de. Hier steht nach Berufen geordnet, wer wie viel nach Tarif verdient." Unter www.lohnspiegel.de sind die tatsächlichen Einkommen von 280 Berufen eingestellt.
(Peter Ilg, 2010 / Bild: WoGi, Fotolia.com)